Informationen für Sorgeberechtigte

Anmeldung von Kinder

Warteliste

Für Eltern, die Interesse an einem Kindergartenplatz in unserer Einrichtung haben, führen wir eine Warteliste. Bitte Informieren Sie sich telefonisch oder vor Ort über die Betreuungsmöglichkeiten und vor allem die Länge der Warteliste. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das Geschwisterkinder auf der Warteliste Priorität genießen. Wir führen die Wartenliste fortlaufend, ein Stichtag zur Anmeldung auf die Warteliste gibt es nicht.

Gutscheinbeantragung

Die Anmeldung erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes, auch wenn Sie Ihr Kind in einer Einrichtung betreuen lassen wollen, die in einem anderen Bezirk liegt. Die Anmeldung soll beim zuständigen Jugendamt so rechtzeitig erfolgen (frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor Beginn der gewünschten Förderung), dass die Bedarfsprüfung und ggf. auf Wunsch der Eltern ein Platznachweis erfolgen kann. Kurzfristige Anmeldungen sind insbesondere bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei Auftreten besonderer pädagogischer oder familiärer Situationen und für nach Berlin gezogene Kinder möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Angabe des gewünschten Betreuungsbeginns eine ggf. für Ihr Kind erforderliche Eingewöhnungszeit.

Der Gutschein, den Sie auf Ihren Antrag hin erhalten, hat die Funktion eines Bescheides. Dieser enthält alle notwendigen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs und kann bei jedem Träger einer Tageseinrichtung eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein innerhalb einer festgelegten Frist eingelöst werden muss.

Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag erfordert immer die Unterschriften bzw. Vollmachten aller Personensorgeberechtigten. Der Vertrag wird in der Einrichtung durch die Kita-Leitung abgeschlossen. Voraussetzung für einen Vertrag ist in jedem Fall ein vorliegender Betreuungsgutschein.